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Januar 2024 – Wissenswertes zum E-Rezept

Liebe Patientinnen und Patienten,

seit dem 01. Januar 2024 erhalten Versicherte verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept (Elektronisches Rezept) und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen.

Welche Anlaufschwierigkeiten sind zu erwarten?

Für die Übermittlung des E-Rezepts wird die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen verwendet. Diese soll Praxen, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen miteinander verbinden. Leider sind im Gesundheitswesen die Infrastrukturen der verschiedenen Leistungserbringer nicht gut miteinander verknüpft und scheitern oft an technischen und rechtlichen Hürden, diese einfach und unbürokratisch miteinander zu verbinden.

Es ist zu erwarten, dass es immer wieder zu Problemen kommen wird, die E-Rezepte einzulösen, da die Software/Hardware in manchen Fällen nicht richtig mit der Telematikinfrastruktur technisch kommunizieren und somit Daten austauschen kann.

Wie wird ein E-Rezept erstellt und übermittelt?

Wir als Praxis erstellen ein E-Rezept in unserer Praxismanagementsoftware und versehen das E-Rezept mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Anhand dieser kann die Apotheke technisch feststellen, wer das E-Rezept ausgestellt hat. Die Daten des E-Rezepts werden verschlüsselt auf Servern der Telematikinfrastruktur gespeichert. Nur wir und die Apotheke können das E-Rezept einsehen.

Wie löse ich ein E-Rezept ein?

Um das E-Rezept einzulösen, haben Sie 3 Möglichkeiten:

  • Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK): Mit Ihrer Gesundheitskarte können Sie das E-Rezept in jeder Apotheke einlösen, die die technischen Voraussetzungen erfolgreich umgesetzt hat. Hierzu werden Sie gebeten Ihre Gesundheitskarte vor Ort in ein Kartenterminal einzustecken. Beim Lesen der Karte, werden Ihre offenen Rezepte vom E-Rezept-Server abgerufen und Ihnen so die verschriebenen Medikamente ausgehändigt.
  • Offizielle E-Rezept-App: Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept.html
  • Papierausdruck mit generiertem Rezeptcode: Den Code bekommen Sie bei uns in der Praxis. In der Apotheke wird dann einfach der Rezept-Code abgescannt.

Kann ich für meine Verwandten E-Rezepte mit der elektronischen Gesundheitskarte einlösen?

Ja, jede Versicherte Person kann jemand anderen beauftragen, E-Rezepte einzulösen. Hierfür benötigt die beauftragte Person die elektronische Gesundheitskarte der versicherten Person, um das E-Rezept in der Apotheke einzulösen.

Noch mehr Fragen und Antworten finden Sie hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept/faq-e-rezept-egk.html

Sollten Sie in den kommenden Monaten bei der Einlösung eines von uns ausgestellten E-Rezepts auf Probleme stoßen, bitten wir Sie herzlich noch einmal mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir Sie schnell und unkompliziert mit einer Lösung unterstützen können.

Herzliche Grüße
Ihre Zahnarztpraxis Dr. Gunther Graef