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Zahnärztliche Früherkennung jetzt im gelben U-Heft

Seit Januar 2026 werden die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im gelben Kinderuntersuchungsheft (U-Heft) eingetragen. Die Krankenkassen übernehmen diese Vorsorgeleistungen für Kinder vom sechsten bis zum 72. Lebensmonat.

Das gelbe U-Heft ist für viele Familien ein fester Begleiter von Geburt an und spielt eine wichtige Rolle in der medizinischen Vorsorge. Untersuchungen beim Kinderarzt und beim Zahnarzt finden sich ab sofort übersichtlich an einem Ort.

Wir empfehlen allen Eltern, das U-Heft zu jedem Zahnarzttermin ihres Kindes mitzubringen, damit die Untersuchungen direkt eingetragen werden können.

Zahnärztliche Früherkennung jetzt im gelben U-Heft